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Wohnungsunterstützung: Gekürzt wird nur bei Ausländern

  • Autorenbild: Karl-Heinz Leiss
    Karl-Heinz Leiss
  • 8. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

Mindestens fünf Jahre Hauptwohnsitz in Österreich, mindestens viereinhalb Jahre Einzahlung ins Österreichische Soziaksystem, ausreichende Deutschkenntnisse und kein Grld für abgekehrte Asylwerber: Das sind die Eckpunkte der Wohnungsunterstützung neu des Landes.  Betroffen davon werden vor allem Nicht-östereicher und Nicht-Östereicherinnen sein. Pro Jahr erhofft man sich Einsparungen bis zu zwei Millionen Euro.


„Bei der Wohnunterstützung handelt es sich um eine freiwillige Ermessensausgabe des Landes. Umso wichtiger war es uns, dass wir hier besonders stark darauf abzielen, diese sinnvolle sozialpolitische Leistung zielgerichtet für die Steirerinnen und Steirer abzusichern und keine undifferenzierten Leistungskürzungen vorzunehmen”, begründete Soziallandesrat Hannes Amesbauer diese zweite „Reform” im Sozialbereich, nach der Verschärfung der Bestimmung für die Sozialunterstützung.

Im Sozialbudget de Landes stehen für 2025 imit 36 Millionen Euro. Mit Stand September 2025 bezogen 16.079 Haushalte steirische Wohnunterstützung. 81 Prozent der Bezieher sind österreichische Staatsbürger, 63 Prozent weiblich. Für Einzelpersonen gibt es maximal 196,91 Euro, für Haushalte ab acht Personen maximal 324,89 Euro.


Und so sehen die Neuerungen konkret aus:

  • Subsidiär Schutzberechtigte – de facto abgelehnte Asylwerber – sind künftig nicht mehr bezugsberechtigt, da diese Personengruppe über die Grundversorgung abgesichert ist.

  • Zudem muss nach Inkrafttreten jeder Bezieher seinen Hauptwohnsitz mindestens fünf Jahre in Österreich gehabt haben, um in den Genuss der Wohnunterstützung zu kommen. Zugewanderte Fremde können demnach nicht mehr sofort von dieser sozialpolitischen Leistung profitieren.

  • Darüber hinaus wird für Drittstaatsangehörige zukünftig der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen als Integrationsnachweis eine der Voraussetzungen für den Bezug der Wohnunterstützung.

  • Ergänzend gilt für diese Personengruppe auch ein Beitragsnachweis (54 Monate in den letzten fünf Jahren oder insgesamt 240 Monate steuer-/SV-relevanter Einkünfte/Leistungen) ins österreichische System.

  • Ausnahmen bestehen für ältere Personen, die vor 1959 geboren wurden sowie für Menschen mit dauerhafter Erkrankung.

  • Mit einer Verkürzung der Meldefrist von bisher vier auf zukünftig zwei Wochen soll wird sichergestellt wrden, dass geänderte Einkommensverhältnisse schneller berücksichtigt werden und ein unrechtmäßiger Bezug rascher verhindert wird.

  • Verbesserungen soll es dafür für Menschen mit Behinderung geben. Anders als bisher, wird das persönliche Budget aus dem Behindertengesetz nicht mehr als Einkommen gewertet, mindert also nicht mehr eine etwaige Wohnunterstützung.

Die Landesräte Hannes Amwebauer und Karlheinz Kornhäusl bei der Vorstellung der neuen Wohnungsunterstützung. (Foto: Land/Jesse Streibl)
Die Landesräte Hannes Amwebauer und Karlheinz Kornhäusl bei der Vorstellung der neuen Wohnungsunterstützung. (Foto: Land/Jesse Streibl)

„Mit der Wohnunterstützung helfen wir Menschen in einer schwierigen Lebenssituation. Mit der Reform der Wohnunterstützung fordern wir Leistungsbereitschaft ein und schaffen mehr Treffsicherheit und Gerechtigkeit. Denn: Die Unterstützung für Schwächere ist nur möglich, wenn das soziale Gefüge im Gleichgewicht bleibt, Solidarität darf kein einklagbares Recht ohne Rücksicht auf die Belastbarkeit des Systems sein“, betonte ÖVP- Landesrat Karlheinz Kornhäusl bei dre Vorstellung.


Kritik von KPÖ, Günen und SPÖ

Kritik kommt zum neuen Wohnungsunterstützungsesetz  von den Oppositionsparteien im Land. Sie sehen darin keine echte Problemlösung, ein mehr an Bürokratie oder keine Entlastung der Familien.

Betroffen sein werden von Neuregelung der Wohnungsunterstützung nicht nur in der Steiermark Lebende ohne österreichische Staatsbürgerschaft, sondern auch die Stadt Graz, in der besonders viele der künftig den strengeren Bedingungen Unterworfenen zu Hause sind. Denn es ist zu erwarten, dass die Rathauskoalition aus KPÖ, Grünen und SPÖ versuchen wird, die Kürzungen aus ihrem ohnehin angespannten Budget zu kompensieren.

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