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Volksgarten bleibt Schutzzone!

  • Autorenbild: Redaktion
    Redaktion
  • 15. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Wie zu erwarten gewesen ist, hat die  Landespolizeidirektion Steiermark die bestehende Schutzzone im Volksgartenpark um weitere sechs Monate verlängert. Die neue Verordnung tritt mit 16. Juli 2025 in Kraft.

 

Seit 15. Juli 2024 wurden im Volksgarten  insgesamt 562 Betretungsverbote ausgesprochen. (Foto: KK)
Seit 15. Juli 2024 wurden im Volksgarten  insgesamt 562 Betretungsverbote ausgesprochen. (Foto: KK)

Dass diese Schutzzone und die damit verbundenen gesetzlichen Maßnahmen Wirkung zeigen, veranschaulicht die Bilanz: So sprachen Polizeikräfte seit Bestehen der Schutzzone (15. Juli 2024) insgesamt 562 Betretungsverbote aus. Dabei kam es zu 649 Anzeigen, unter anderem wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz (169), Missachtungen bereits verhängter Betretungsverbote (308), Verstößen gegen das Fremdenrecht (52) sowie weiteren Delikten. Darüber hinaus wurden 198 Suchtmittelsicherstellungen verzeichnet – darunter knapp 3,2 Kilogramm Cannabis sowie geringe Mengen Kokain, Ecstasy, LSD und weitere Substanzen. Auch ein Revolver sowie mutmaßliches Diebesgut wurden im Zuge von Schwerpunktkontrollen sichergestellt.

 

Schutz für Minderjährige

„Die Schutzzonenregelung gemäß § 36a SPG hat sich somit erneut als wirksames Instrument zur Verbesserung der Sicherheitslage und zum Schutz von Minderjährigen in öffentlichen Parkanlagen bewährt”, begründet das Stadtpolizeikommando Graz die beantragte Verlängerung.

 

Sechs weitere Monate

Die Schutzzone im Volksgartenpark bleibt damit ab 17. Juli 2025 für weitere sechs Monate aufrecht. Weitere Schwerpunktmaßnahmen der Polizei sind auch künftig vorgesehen. Die Schutzzone im Metahofpark bleibt davon unberührt weiterhin bis Ende September bestehen.


Übrigens: Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes die Schutzzone betritt, begeht gem. § 84 Abs. 1 Z. 4 Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu€ 1.000 Euro,  im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 4.600 Euro,  im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

Hier gilt vorerst für weitere sechs Monate die polizeilich verordnete Schutzzone Volksgarten.
Hier gilt vorerst für weitere sechs Monate die polizeilich verordnete Schutzzone Volksgarten.

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