Urteil gegen Stern-Bar-Wirt erst der Anfang?
- Karl-Heinz Leiss

- 31. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 31. Okt.
18 Monate Haft, davon sechs unbedingt: So lautete heute das Urteil gegen den 45-jährigen Betreiber der Stern-Bar, in der bei einem Flammeninferno zu Silvester 2923/24 eine Frau starb und zehn zum Teil schwer verletzt wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird vermutlich nicht das einzige bleiben. Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt auch noch gegen vier Beamte der Stadt als Beschuldigte.

„Sie haben sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht, was bei einem Feuer passieren kann, und keine Vorkehrungen getroffen“, erklärte Richterin Julia Riffl heute in ihrer Urteilsbegründung.
Der Angeklagte, dessen Anwalt volle Berufung gegen das Urteil anmeldete, will das nicht akzeptieren. Denn: Die bestehenden Brandschutz maßnahmen seien von der Behörde nicht beanstandet worden.
Anders sah das Staatsanwältin Sophie Kickmayer:„Verantwortung lässt sich nicht so leicht delegieren.“Und der Angeklagte sitze hier, weil er durch grob fahrlässige Missachtung behördlicher Auflagen und Vorschriften einen Brand verursachte, der einer jungen Frau das Leben kostete und viele weitere verletzte. Der einzige Fluchtweg für die Gäste, von dem auch der Bar-Betreiber gewusst habe, sei blockiert gewesen – weil in diesem Bereich leicht brennbares Material in Brand geraten sei. Ein weiterer Fluchtweg über ein Fenster sei für Personal und Gäste nicht erkennbar gewesen.
Der Verteidiger wiederum sah die Hauptverantwortung bei den Behörden: „Man braucht ein Opfer, das man vor Gericht stellt.“ Es seien von der Behörde keine Auflagen erteilt worden. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass bei der Lokalübernahme alles passt, weitere Auflagen seien ihm auch nicht erteilt worden. Vom Not-Ausstieg durch das Fenster habe er nichts gewusst.
Ermittlungen gegen vier Beamte
Dass die Grazer Behörden, konkret je zwei Beamte der Feuerpolizei sowie der Bau- und Anlagenbehörde für die Betriebsstättengenehmigung möglicherweise durch ihr Handeln bzw. Nichthandeln eine Mitschuld an der Katastrophe treffen könnte, versucht die Staatsanwaltschaft seit mehr als einem Jahr zu klären. Es wird geprüft, ob gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen wie die „Feuerbeschau“ nicht oder zu selten durchgeführt wurden beziehungsweise ob eine Nichteinheithaltung von Auflagen durch den Lokalbetreiber seitens der Behörde ohne Konsequenz blieb, erklärte Staatsanwaltschafts-Sprecher Hans Jörg Bacher im April 2024 gegenüber der Kleinen Zeitung
Sollte es zu einer Anklage kommen, könnten im Fall eines Schuldspruchs wohl auch Schadenersatzforderungen zivilrechtlicher Natur auch von auf die Stadt Graz zukommen. Von den rechtlichen und dienstrechtlichen Folgen für die Beschuldigten für welche die Unschuldsvermutung gilt, ganz zu schweigen.


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