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Ohne Geld - keine „Todes-Musi”

  • Autorenbild: Redaktion
    Redaktion
  • 2. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. März

Der Spruch der „Altvorderen”, „das Leben kostet Geld, das Sterben nix”, hat heute schon längst keine Gültigkeit mehr. Die Bestattungskosten reissen ein tiefes Loch ins Konto. Wir haben erhoben, was der „Tod” in Graz kostet.


Es gibt zehn nennenswerte Unternehmen in Graz und der Steiermark.  Der „Big Player” ist die Bestattung Graz, dahinter folgt die Bestattung Wolf, mit 21 Standorten.


Die Bestattungsarten haben sich geändert. Rund 80 Prozent der Beerdigungen fallen auf die Feuerbestattung mit Urne, dahinter folgt die klassische Erdbestattung. Aber das Angebot ist vielfältig. Naturbestattung, Baumbestattung, auch Seebestattung, bis zur Edelstein- oder Weltraumbestattung.


Christoph Hinterleitner, „Juniorchef” der Bestattung Wolf zum Thema: „Wir begleiten den traurigen Anlass mit großer Diskretion”. (Foto: Wolf)
Christoph Hinterleitner, „Juniorchef” der Bestattung Wolf zum Thema: „Wir begleiten den traurigen Anlass mit großer Diskretion”. (Foto: Wolf)

Jede Trauerfeier ist einzigartig, ebenso sind es die Kostenfaktoren. Und die wären: Leistungen des Bestattungs-Unternehmung. Grabkosten (je nach Friedhof), Rede, Pfarrer, Steinmetz, Totengräber und die Prosekturgebühr. Dazu Christoph Hinterleitner, Prokurist und „Juniorchef“ der Bestattung Wolf, die ein ein eigenes Krematorium in Kalsdorf betreibt: „Die Prosekturkosten gehen von Null (UKH Graz), bis zu 238 Euro. Aber dies ist der geringste Aufwand. Wir begleiten die Trauerfeier von der Abholung bis zur Beerdigung. Mitunter ist dies sehr aufwendig, je nach Wunsch. Nach oben gibt es kaum Grenzen. Wir versuchen sehr diskret mit dem traurigen Anlass umzugehen“.


Aber was ist, wenn bei den Erben kein Geld da ist, oder nicht vorgesorgt wurde? Grundsätzlich liegen die Grundkosten bei 2.500 Euro.  Das ist der Sozialtarif. Die Ver-storbenen werden dann in einem Sozialgrab, zum Beispiel am Grazer Zentralfriedhof, bestattet. Ohne Grabstein, ohne Namenszug.

Wenn dieser Fall eintritt, muss man sich ans Grazer Sozialamt wenden. Dort werden vorerst die Grundkosten beglichen. Aber Vorsicht: Das Amt wird versuchen, sich das Geld von den Hinterbliebenen zurück zu holen.

Wie gesagt: Der Tod ist nicht gratis, auch wenn er das Leben kostet.

RH


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