Laimburggasse: Zurück an den Start?
- Karl-Heinz Leiss

- 31. Aug.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Sept.
Heiß her gehen dürfte es demnächst bei einer außerordentlichen Bezirksversammlung in Geidorf. Geht es doch um das umstrittene Projekt „Fahrradstraße Laimburggasse/Vogelweiderstraße”. Für zusätzliche Brisanz sorgen nun auch ein aktueller Beschluss des Landesverwaltungsgerichts, das die rechtliche Bewilligung für das „Pleiten, Pech und Pannen”-Projekt Marburgerstraße kippte und Kritik des Landes am rechtlich fehlerhaften Beschluss zum Umbau der Gastwerkstraße.
Grundlage für das „Go” von Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne) zur Umsatzung war das Ergebnis einer Umfrage, dass sie als Auftrag wertet. Für diese Umfrage waren 1033 Fragebogen an Bewohnrinnen und Unternehmer verschickt worden. Von den Anrainern kamen allerdings nur rund 30 Prozent der Fragebögen zurück, von den Unternehmern überhaupt nur 14 retour (18 Prozent). Das sind also in Summe 328 Antwortenüerrh
Dem stehen 600 gesammelte Unterschriften mit den Namen von Anrainern, ansässigen Ärzten und Patienten gegenüber, die die Radstrasse in der Laimburggasse verhindern wollen. Diese Liste will Bezirksvorsteher-Stellvertreter Günther Abart (ÖVP) in einer außerordentliche Bezirksversammlung an KPÖ-Bezirksvorsteher Hanno Wisiak übergeben. Ob er damit zu einem Umdenken von KPÖ und Grünen bei dem Projekt, das „Ende 2025, Anfang 2026” umgesetzt werden sollte, beitragen kann, bleibt abzuwarten. Eher könnte sich ein aktuelles Urteil des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) als Bremsklotz erweisen.
Gilt Urteil des LVwG auch für Laimburggasse?
Denn angesichts der Diskrepanz zwischen den 328 Stimmen bei der Befragung und den gesammelten 600 Unterschriften der Radstraßen-Gegner könnte dieses Urteil zu einer Anrainerbeschwerde zur Radstraße Marburgerstraße in St. Peter richtungsweisend für das Projekt Laimburggasse/Vogelweiderstraße werden.
Nach einem Bericht der Kleinen Zeitung kommt der LVwG-Richter zu einem vernichtenden Urteil. Zwei Punkte daraus:
Sowohl das externe, als auch das Amtsgutachten seien mangelhaft, die Interessen der Anrainer sind nicht gegenüber dem öffentlichen Interesse abgewogen worden. Es hätte ein Gutachten über die Auswirkungen des Projekts auf die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs gebraucht.
Anrainer hätten zu einer mündlichen Verhandlung geladen werden müssen. Im Bescheid begnügte die Behörde sich aber mit der Feststellung, etwaige Anrainerinteressen seien denkmöglich nicht berührt.
Bei der Stadt Graz sorgt der Beschluss des Landesverwaltungsgerichts für Aufregung. Nicht nur beim für die rechtliche Bewilligung der Fahrradstraße beim ORF-Zentrum zuständigen KPÖ-Stadtrat Manfred Eder, sondern naturgemäß bei Vizebürgermeisterin Schwentner, deren Abteilungen nun auch das Projekt Laimburggasse-Vogelweigerstraße auf die im Beschluss des Landesverwaltungsesgerichtshofs monierten Aufhebungsgründe überprüfen und nachbessern müssen.

Gaswerkstraße: „Anrainer-Interessen bewusst ignoriert"
Dass man einer Behörde die Durchführung eines Verfahrens auftragen muss, „das ist eher eine Seltenheit“, sagt Sarah Kastner. Sie leitet das Referat Verkehrsbehörde beim Land und ihr Referat hat der Stadt Graz mitgeteilt, dass die große und bereits laufende Umgestaltung der Gaswerkstraße in eine „fahrradfreundliche Straße“ rechtlich fehlerhaft ist. Der Stein des Anstoßes: Die Ämter dr Stadt waren der Meinung, das Projekt sei eine bloße „Umgestaltung“ – damit brauche es keine Behördenverfahren, keine Bauverhandlung, damit fallen aber auch Anrainer Rechte um. Das Land als Aufsichtsbehörde stellt nun klar fest: Das Projekt ist keine Umgestaltung, sondern ein Umbau. Und für den Umbau hätte es ein ordentliches Verfahren nach dem Landesstraßenverwaltungsgesetz gebraucht. Die Stadt ist nun „angehalten“, binnen sechs Wochen ein solches Verfahren einzuleiten.
„Einmal mehr wird deutlich, dass die aktuelle Verkehrspolitik der Stadtkoalition von KPÖ, Grün und SPÖ nur die Interessen weniger bedient. Es freut mich, dass nun ein ordentliches Verfahren mit Rechtsmittelmöglichkeit eingeleitet werden muss. Den Anrainern stehen wir weiterhin zur Seite – für eine Verkehrspolitik mit und für die Grazer Bevölkerung", erklärt dazu KFG-Klubobmann Alexis Pascuttini, der gemeindsam mit Anrainern eine Aufsichtsbeschwerde beim Land eingebracht hat.
Besonders kritisiert Pascuttini das angekündigte weitere Vorgehen der Stadt: „Dass die Koalition trotz klarer Rechtslage einfach weitermachen will und sich dabei auf ihr Selbstverwaltungsrecht beruft, ist eine Frechheit. Damit werden geltende rechtliche Regeln bewusst ignoriert – und das auf Kosten der Bürger.“


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