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Keesgasse: Rettet den grünen Innenhof!

  • Autorenbild: Karl-Heinz Leiss
    Karl-Heinz Leiss
  • 15. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 24. Juli

Mit Einsprüchen gegen den aufliegenden Bebauungsplan-Entwurf versuchen Grazer Bürger das Wohnbauprojekt einer GRAWE-Tocherfirma am südlichen Ende der Keesgase zu verhindern. Diesem Bauvorhaben würde nämlich ein – sogar mit Bauverbot belegtes! – Innenhof- bzw. Gartengrundstück zum Opfer fallen.

Dieses Innenhofgrundstück in der südlichen Keesgasse soll vebaut werden. Gegen den Bebauungsplan-Entwurf sind noch bis 14- August Einwände möglich. (Bild: GoogleEarth)
Dieses Innenhofgrundstück in der südlichen Keesgasse soll vebaut werden. Gegen den Bebauungsplan-Entwurf sind noch bis 14- August Einwände möglich. (Bild: GoogleEarth)

Baustopp. Erhaltung und Schaffen neuen Grünraums. Bodenentsiegelung. Mit diesen Versprechen war die heute regierende Grazer Rathauskoalition  von KPÖ, Grünen und SPÖ angetreten. Was davon übrig geblieben ist, können die für die Stadtplanung Verantwortlichen mit Vizebürgermeisterin Judith Schwentner an der Spitze jetzt in Jakomini beweisen. Dort plant die BK Immo Vorsorge Projekt Keesgasse GmbH. & Co KG, eine Tochter der GRAWE, die Errichtung eines Wohnhauses mit Tiefgarage auf einem eigentlich mit Bauverbot belegten 1.087 Quadratmeter  Innenhof- bzw. Gartengrundstück. Dafür beantragte sie bei der Stadtplanung die Erstellung eines Bebauungsplans Radetzkystrasse-Keesgasse-Schönaugasse-Grazbachgasse.


Einer, der gegen diesen Bebauungsplan-Entwurf massiv Einspruch erhebt, ist der bekannte Grazer Rechtsanwalt Gregor Kohlbacher, dessen Kanzlei direkt an das Grundstück grenzt.  „Nach dem Flächenwidmungsplan  ist das Grundstück zwar als ,Kerngebiet mit allgemeinen Wohngebiet und Einkaufszentren-Ausschluss’ ausgewiesen. Aber die beiden betreffenden, zusammengelegten Grundstücke, stehen als frühere Teile der Liegenschaften Grazbachgasse 56 und 58 dennoch als Innenhof- bzw. Garten im Rahmen einer Blockrandverbauung  in einem Grazer Innenstadtbereich unter Schutz”, begründet Kohlbacher seinen Einspruch.

Anrainer und Rechtsanwalt Gregor Kohlbacher: Geht es nach dem Stadtenwicklungskonzept, steht dieses Areal unter Schutz und ist sogar mit einem Bauverbot belegt. (Foto: KK)
Anrainer und Rechtsanwalt Gregor Kohlbacher: Geht es nach dem Stadtenwicklungskonzept, steht dieses Areal unter Schutz und ist sogar mit einem Bauverbot belegt. (Foto: KK)

Würde das durch Zusammenlegung entstandene Grundstück gleich behandelt, wie ähnliche Grundstücke im Block, wäre alles klar. Denn für diese gilt absolutes Bauverbot. Im Bebauungsplan sieht die Behörde für diese Grundstücke nicht nur die Schutzwürdigkeit und ein Bauverbot vor, sondern es besteht dafür sogar ein Entsiegelungs- und Begrünungsgebot!

Fällt diese „grüne Lunge" einem weiteren Wohnbau zum Opfer? Nach dem Flächenwidmungsplan womöglich, nach dem Stadtentwicklungskonzept herrscht dort Bauverbot. (Foto: KK)
Fällt diese „grüne Lunge" einem weiteren Wohnbau zum Opfer? Nach dem Flächenwidmungsplan womöglich, nach dem Stadtentwicklungskonzept herrscht dort Bauverbot. (Foto: KK)

Daraus ergibt sich für Kohlbacher, „dass im Entwurf zum Bebauungsplan das vermutete aber tatsächlich nicht gegebene Entwicklungspotenzial am südlichen Ende der Keesgasse nicht gegeben ist, so dass die Bauflächenzonierung in diesem Bereich zu entfallen hat.”


Bleibt zu hoffen, dass sich die Stadtplanung und verantwortliche Vizebürgermeisterin Judith Schwentner dieser Argumentation nicht verschließen. Sonst müssten sie sich wohl die Kritik gefallen lassen, das letzte Stückchen „grüne Lunge” in diesem Block einem spekulativen Wohnbauprojekt zu opfern. Oder, wie es Anwalt Kohlbacher in Richtung des Bauwerbers  formuliert. „Erzherzog Johann würde sich im Grab umdrehen, wüsste er, welche Blüten das Profitstreben seiner Nachfolger in Ansehung des von ihm gründeten Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betreibt.”


Einspruch noch bis 14. August möglich

Übrigens: Gegen diesen Bebauungsplan kann jeder Einspruch einlegen. Dieser muss bis 14. August 2025 erfolgen und entweder per Post oder per E-Mail (stadtplanungsamt@stadt.graz.at.) an die Stadtplanung erfolgen. Für alle, die sich auf diesem Weg für Rettung des grüner Innenhof Keesgasse engagieren wollen, gibt es unten einen Entwurf für den Einwand zum Ausfüllen.

KHL


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