Keesgasse: Rettet den grünen Innenhof!
- Karl-Heinz Leiss

- 15. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Juli
Mit Einsprüchen gegen den aufliegenden Bebauungsplan-Entwurf versuchen Grazer Bürger das Wohnbauprojekt einer GRAWE-Tocherfirma am südlichen Ende der Keesgase zu verhindern. Diesem Bauvorhaben würde nämlich ein – sogar mit Bauverbot belegtes! – Innenhof- bzw. Gartengrundstück zum Opfer fallen.

Baustopp. Erhaltung und Schaffen neuen Grünraums. Bodenentsiegelung. Mit diesen Versprechen war die heute regierende Grazer Rathauskoalition von KPÖ, Grünen und SPÖ angetreten. Was davon übrig geblieben ist, können die für die Stadtplanung Verantwortlichen mit Vizebürgermeisterin Judith Schwentner an der Spitze jetzt in Jakomini beweisen. Dort plant die BK Immo Vorsorge Projekt Keesgasse GmbH. & Co KG, eine Tochter der GRAWE, die Errichtung eines Wohnhauses mit Tiefgarage auf einem eigentlich mit Bauverbot belegten 1.087 Quadratmeter Innenhof- bzw. Gartengrundstück. Dafür beantragte sie bei der Stadtplanung die Erstellung eines Bebauungsplans Radetzkystrasse-Keesgasse-Schönaugasse-Grazbachgasse.
Einer, der gegen diesen Bebauungsplan-Entwurf massiv Einspruch erhebt, ist der bekannte Grazer Rechtsanwalt Gregor Kohlbacher, dessen Kanzlei direkt an das Grundstück grenzt. „Nach dem Flächenwidmungsplan ist das Grundstück zwar als ,Kerngebiet mit allgemeinen Wohngebiet und Einkaufszentren-Ausschluss’ ausgewiesen. Aber die beiden betreffenden, zusammengelegten Grundstücke, stehen als frühere Teile der Liegenschaften Grazbachgasse 56 und 58 dennoch als Innenhof- bzw. Garten im Rahmen einer Blockrandverbauung in einem Grazer Innenstadtbereich unter Schutz”, begründet Kohlbacher seinen Einspruch.

Würde das durch Zusammenlegung entstandene Grundstück gleich behandelt, wie ähnliche Grundstücke im Block, wäre alles klar. Denn für diese gilt absolutes Bauverbot. Im Bebauungsplan sieht die Behörde für diese Grundstücke nicht nur die Schutzwürdigkeit und ein Bauverbot vor, sondern es besteht dafür sogar ein Entsiegelungs- und Begrünungsgebot!

Daraus ergibt sich für Kohlbacher, „dass im Entwurf zum Bebauungsplan das vermutete aber tatsächlich nicht gegebene Entwicklungspotenzial am südlichen Ende der Keesgasse nicht gegeben ist, so dass die Bauflächenzonierung in diesem Bereich zu entfallen hat.”
Bleibt zu hoffen, dass sich die Stadtplanung und verantwortliche Vizebürgermeisterin Judith Schwentner dieser Argumentation nicht verschließen. Sonst müssten sie sich wohl die Kritik gefallen lassen, das letzte Stückchen „grüne Lunge” in diesem Block einem spekulativen Wohnbauprojekt zu opfern. Oder, wie es Anwalt Kohlbacher in Richtung des Bauwerbers formuliert. „Erzherzog Johann würde sich im Grab umdrehen, wüsste er, welche Blüten das Profitstreben seiner Nachfolger in Ansehung des von ihm gründeten Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betreibt.”
Einspruch noch bis 14. August möglich
Übrigens: Gegen diesen Bebauungsplan kann jeder Einspruch einlegen. Dieser muss bis 14. August 2025 erfolgen und entweder per Post oder per E-Mail (stadtplanungsamt@stadt.graz.at.) an die Stadtplanung erfolgen. Für alle, die sich auf diesem Weg für Rettung des grüner Innenhof Keesgasse engagieren wollen, gibt es unten einen Entwurf für den Einwand zum Ausfüllen.
KHL


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