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FPÖ-Finanzaffäre: KFG startet Klagsmarathon

  • Autorenbild: Karl-Heinz Leiss
    Karl-Heinz Leiss
  • 7. Juli
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Juli

Mehr als dreieinhalb Jahren nach Auffliegen der Grazer FPÖ-Finanzaffäre beginnt, wenn alles wie geplant läuft,  morgen Dienstag die gerichtliche Aufarbeitung. Zumindest  Zivilrechtlich. Bei insgesamt vier Klagen des Korruptionsfreien GemeinderatsKlubs KFG   – der Nachfolgepartei der einstigen Rathaus-FPÖ  – gegen ehemalige Grazer FPÖ-Funktionäre, die FPÖ-Landespartei und die Republik Österreich geht es um insgesamt rund 79.000 Euro!

KFG-Klubobmann Alexis Pascuttini:  Zivilrechtsklagen gegen Ex-FPÖler, FPÖ und Republik. (Foto: KFG)
KFG-Klubobmann Alexis Pascuttini: Zivilrechtsklagen gegen Ex-FPÖler, FPÖ und Republik. (Foto: KFG)

„Ich sehe das als meine Verpflichtung gegenüber der steuerzahlenden Bevölkerung an, sämtliche Bereiche dieses unfassbaren Finanzskandals straf- und zivilgerichtlich aufzuarbeiten und das Geld der Steuerzahler aus den Dunstkreisen der FPÖ zurückzuholen!“, begründet KFG-Klubobmann Alexis Pascuttini die insgesamt vier Klagen. Allerdings hegt Pascuttini Zweifel, dass als Beklagten auch persönlich erscheinen werden: „Ob die Verfahren überhaupt stattfinden werden, wie sie vom Gericht ausgeschrieben wurden, wird sich zeigen, versuchen doch manche Beschuldigte auf kreative Art und Weise den Verfahren zu entgehen. Man wird sehen, ob die beklagten Personen die österreichische Rechtsordnung respektieren und erscheinen werden, oder ob sie die Rechtsordnung mit Füßen treten werden!“, so der Klubobmann. Und er kündigt an, alle Möglichkeiten Auszug schöpfe, damit die beklagten Personen auch tatsächlich vor Gericht erscheinen werden und Verantwortung übernehmen müssen.


KFG gegen Sippel und Eder

Auftakt zum Verhandlungsmarathonwar am Dienstag die Klage des KFG gegen Ex-FPÖ-Klubobmann Mag. Armin Sippel und  Ex-Finanzreferent  Matthias Eder auf Zahlung von 20.802,00 Euro. Beide waren für die finanzielle Gebarung des FPÖ-Gemeinderatsklubs im Jahr 2021 verantwortlich – eine Rückerstattung der Kosten für die Wirtschaftsprüfung des FPÖ Gemeinderatsklubs für das Jahr 2021, welche aufgrund der mangelhaften und zweifelhaften Arbeit der beiden Genannten erhebliche Mehrkosten mit sich brachte. „Als Nachfolger von Armin Sippel als Klubobmann war es meine Pflicht dafür zu sorgen, dass die Wirtschaftsprüfung des Jahres 2021 ordnungsgemäß abgeschlossen werden konnte. Da unsere Vorgänger leider derart mangelhaft gearbeitet haben – was wenig verwundert, wenn man diese Causa im Zusammenhang mit dem gesamten Finanzskandal betrachtet – sind extrem hohe Kosten entstanden – und wurde schlussendlich vom Wirtschaftsprüfer gar ein negatives Testat erteilt! Da diese Kosten nicht von uns verursacht wurden, ist es nur logisch, dass wir diese auch von den früheren Verantwortlichen ersetzt bekommen wollen”, ist Pascuttini zuversichtlich, „dass unsere Rechtsansichten in der morgigen Verhandlung eindeutig bestätigt werden.”


KFG gegen FPÖ-Landespartei

Um 20.690 Euro gehet es beider Klage des KFG gegen die FPÖ-Landespartei, die für Mittwoch, 9. Juli, angesetzt ist.  Die klagende Partei hat in Zusammenarbeit mit der beklagten Partei im Jahr 2022 in zahlreichen Grazer Bezirken Bezirkszeitungen zur Information über die politische Arbeit der Streitparteien herausgegeben. Vereinbart wurde, dass die Kosten – in Entsprechung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) – zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei je nach Seitenanzahl (themenbezogen) aufgeteilt werden. Das gesamte Zeitungsprojekt verursachte insgesamt Kosten für Design, Druck und Verteilung der Zeitungen in der Höhe von 27.236,75 Euro.

Der Einfachheit halber wurde auch vereinbart, dass die klagende Partei vorerst den ganzen für Design, Druck und Verteilung anfallenden Betrag in der Höhe von 27.236,75 Euro bezahlt und wurde dann eine genaue Abrechnung nach Finalisierung des Zeitungsprojekts an die die beklagte Partei übermittelt. Zwischen den Streitparteien wurde eine Aufteilung dieser Kosten wie folgt vereinbart: Die klagende Partei KFG hatte vereinbarungsgemäß Kosten in der Höhe von 9.426,65 Euro aus der Klubförderung zu tragen. Die beklagte Partei FPÖ Steiermark hatte vereinbarungsgemäß Kosten in der Höhe von 17.810,10 Euro aus der Parteienförderung zu bezahlen. Der vereinbarte Betrag war mit 5. April 2024 zur Zahlung fällig. Pascuttini: „Es kann nicht sein, dass sich die FPÖ Steiermark Parteizeitungen aus der Klubförderung bezahlen lässt und nun die Rückzahlung verweigert. Diese dreiste Vorgehensweise ist ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler, welche ja Partei- und Klubförderung bereitstellen – aus ihren eingezahlten Steuergeldern.”


KFG gegen Mario Eustacchio

Im Zuge der Aufarbeitung des Finanzskandals der FPÖ Graz sind vom KFG beauftragte Rechnungsprüfer auf eine Zahlung des FPÖ Gemeinderatsklubs an Mag. Mario EUSTACCHIO in der Höhe von 25.000 Euro gestoßen. Ein Grund für diese Zahlung vom 1. Oktober 2021 – somit wenige Tage vor Auffliegen des FPÖ Graz Spesenskandals sei nicht ersichtlich. Auch liege dafür kein Beschluss der Gemeinderäte der klagenden Partei zugrunde und ist diese Zahlung an die beklagte Partei somit rechtsgrundlos erfolgt. Die klagende Partei hat diese aus der Klubförderung stammenden Gelder nunmehr zurückzufordern”, hofft  Pascuttini auch darauf, wofür  Eustacchio das Geld erhalten hat und was damitgeschehen ist.


KFG gegen Republik Österreich

Bei der vierten Klage vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen am 24. Juli gegen geht es um 11.975 Euro. Klagsgegenständlich sind Schadenersatzforderung des Korruptionsfeien Gemeinderatsklub gegen die Republik Österreich, die im Zusammenhang mit den mangelhaften Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Strafverfahren mit der GZ 14 St 68/22 h stehen. Klubobmann Pascuttini: „Es kann nicht sein, dass eine Staatsanwältin in einem so heiklen Verfahren Fehler am laufenden Band passieren und die Opfer dafür zahlen müssen!“ so Klubobmann  PASCUTTINI, der sich bereits auf die Einvernahme jener Staatsanwältin als Zeugin unter Wahrheitspflicht freut, welche von Mai 2022 bis Oktober 2024 in Ermittlungsverantwortung war und gegen welche ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung von Pascuttini eingeleitet wurde.

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