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Anrainerparkzone: Nur dank „geheimer” Weisung

  • Autorenbild: Karl-Heinz Leiss
    Karl-Heinz Leiss
  • 3. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Juli

Für politischen Zündstoff sorgte heute  in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor seiner Sommerpause bis September einmal mehr die Reduzierung der Parkplätze in der Stadt. Auslöser: Gemeinderat Mario Eustacchio deckte in einer Anfrage an die Grüne Vizebürgermeisterin Judith Schwentner auf, dass diese 2023 die Anwohnerparkzone in Geidorf mit „geheimer” Weisung an das Straßenamt umgesetzt habe. Jetzt ist man auf der Suche nach der undichten Stelle.

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Wenn ein Amt oder ein Amtsleiter nicht bereit ist, den politischen Wunsch eines Grazer Stadtregierungsmitglieds (meist, weil rechtliche Bedenken bestehen) – umzusetzen, hat dieses Regierungsmitglied die Möglichkeit, ihm eine Weisung zu erteilen. So geschehen auch 2023, als die Grüne Vizebürgermeisterin Judith Schwentner das Straßenamt anwies, die Anwohnerparkzone im Univiertel in Geidorf im Sinne der Politik umzusetzen.


In seiner Anfrage an Vizebürgermeisterin Schwentner hatte Eustacchio zunächst wissen wollen, ob die Verordnung für diese Anwohnerparkzone den geforderten rechtlichen Voraussetzungen entspricht:  „Wurde von Seiten der zuständigen Ämter nachgewiesen,  dass das Bewohnerparken zur Sicherstellung der Mobilität der Wohnbevölkerung erforderlich ist, die Maßnahmen im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen, keine unverhältnismäßige Einschränkung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt und die Entscheidung  auf verkehrstechnischen Erhebungen und Bedarfserhebungen beruhen?”

Nachdem Schwentner eine konkrete Antwort schuldig blieb – sie betonte vor allem die Notwendigkeit der Maßnahme sowie die Befürwortung durch die Koalitionspartner KPÖ und SPÖ, den Bezirksrat und die Bewohner – ließ der einstige FPÖ-Vizebürgermeister und jetzige freie Gemeinderat die „Bombe“ platzen: Ob es stimme dass Schwentner per Weisung an ihre Ämter die Umsetzung der Anwohnerparkplätze eingefordert habe?

Dem von Eustacchio – nicht einmal angedeuteten – Verdacht,  dass es seitens der Ämter Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Maßnahme gegeben hätte und deshalb die Weisung erfolgt sei, entgegnete die sichtlich überraschte Vizebürgermeisterin damit, „dass es Seiten des Amtes keinen Einspruch” gegeben habe. Und sie deutet an, dass man jetzt versuchen werde, die undichte Stelle, welche die erfolgte Weisung weiter gespielt hat, suchen werde.

Man darf gespannt sein, was da noch folgen wird. Immerhin hat die Grüne Vizebürgermeisterin nicht nur einmal öffentlich erklärt, dass sie keine Weisungen erteile. Und mit 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft, was bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen haben und öffentliche Stellen verpflichtet werden, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. 

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