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800 Betretungsverbote, mehrere Kilo Suchtgift

  • Autorenbild: Redaktion
    Redaktion
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Seit Wiedereinführung der Schutzzonen Volksgarten und Metahofpark wurden dort mehr als 800 Betretungsverbote ausgesprochen und mehrere Kilogramm unterschiedlicher Suchtmittel sichergestellt. Weshalb jetzt auch die Schutzzone Metahofpark für weitere sechs Monate verlängert wurde.


Nach der bereits im Juli 2025 erfolgten Verlängerung der Schutzzone im Volksgartenpark, wird nun auch die Schutzzone im Metahofpark neuerlich verordnet. Die neue Verordnung tritt mit 1. Oktober 2025 für weitere sechs Monate in Kraft.

 

Die Entscheidung der neuerlichen Verordnung basiert auf aktuellen Analysen und einer Bewertung der Sicherheitslage im öffentlichen Raum. Demnach erweisen sich die Schutzzonen in Graz bislang als wirksames Instrument zum Schutz von Minderjährigen vor strafbaren Handlungen. Dabei wurden allein im Metahofpark seit Einführung der Schutzzone (1. Oktober 2024) bislang rund 180 Betretungsverbote ausgesprochen und rund 350 Gramm teils versteckte Suchtmittel (Marihuana, Kokain) sichergestellt. Zudem führten zusätzliche Schwerpunktkontrollen der Polizei und dabei ausgesprochene Betretungsverbote zu einem spürbar erhöhten subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen in den betroffenen Parkanlagen.

Zu einer Neuauflage der Schutzzonen in Graz kam es im Frühjahr/Sommer 2025. Dabei führte der damals festgestellte Anstieg von Suchtmitteldelikten sowie die vermehrte Sicherstellung von versteckten Suchtmitteln in Parkanlagen zu neuen Verordnungen. Dabei wurde vorerst der Metahofpark (1. April 2025) und etwas später auch der Volksgartenpark (17. Juli 2025) wieder zur Schutzzone erklärt. Per Gesetz (§36a SPG) treten die Schutzzonen sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden automatisch außer Kraft. Die örtliche Sicherheitsbehörde hat dann gegebenenfalls die Voraussetzungen einer neuerlichen Verordnung zu prüfen, was nun im Fall des Metahofparks geschah. Die Schutzzone für den Volksgarten bleibt weiterhin aufrecht.


(Foto:KK)
(Foto:KK)

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