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200.000 Euro für Wintersportwochen

  • Autorenbild: Redaktion
    Redaktion
  • 11. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Damit sich die Steiermark auch in Zukunft als Wintersportland positionieren kann, ist es wichtig, Kinder und Jugendliche für den Wintersport zu begeistern. Dabei kommt vor allem Wintersportwochen eine große Bedeutung zu. Deshalb fördert das  Tourismusressort des Landes die Abhaltung von  Wintersportwochen mit insgesamt 200.000 Euro.


(Foto: Steiermark Tourismus/Ikarus/Lamm)
(Foto: Steiermark Tourismus/Ikarus/Lamm)

„Es freut mich als Tourismusreferent besonders, dass wir mit der Schulskikurs-Förderung weitere wichtige Impulse im

Bereich des Wintersports und Tourismus setzen. Wintersportwochen bieten für Kinder und Jugendliche die ideale Gelegenheit, sich körperlich zu betätigen und soziale Kontakte zu pflegen. Außerdem sind Kinder und Jugendliche, die mit ihrer Schule auf Wintersportwoche fahren, die Gäste von morgen in unseren Wintersportregionen“, betont Landeshauptmann Mario Kunasek.

Ziel dieser Förderung ist es, durch die finanzielle Unterstützung Schulen bzw. Schülerinnen und Schülern einen verstärkten Anreiz zu bieten, schulbezogene Wintersportwochen in der Steiermark abzuhalten. Dadurch soll Kindern und Jugendlichen der Wintersport nähergebracht und in weiterer Folge der steirische Wintertourismus gestärkt werden.

  • Für die Förderungsaktion stehen für das Schuljahr 2025/2026 200.000 Euro zur Verfügung. Die Förderungen werden nach dem Prinzip „first come, first served" vergeben.

  • Gefördert werden Bus- bzw. Bahnkosten für den Hin- und Rücktransport vom Schulort zum Wintersportort in der Steiermark. Nicht gefördert wird der Pendelverkehr während der Wintersportwoche.

  • Es müssen mindestens vier Übernachtungen in einem steirischen Wintersportort absolviert werden. Die Einholung von drei Angeboten von befugten Gelegenheits- bzw. Linienverkehrsunternehmen ist erforderlich, der Bestbieter ist auszuwählen.

  • Es werden die Kosten von Bus bzw. Bahn laut Rechnung gefördert, maximal jedoch der im Förderungsantrag genannte Betrag. Sollte die tatsächlich bezahlte Rechnung geringer sein (z.B. aufgrund kleinerer Schülerzahl, kleinerem Bus etc.), wird nur der niedrigere Betrag zur Auszahlung gebracht.


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